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R Rückleuchten
#21
Mumpits,index.php?page=Thread&postID=22812#post22812' schrieb:
rocco86,index.php?page=Thread&postID=22790#post22790' schrieb:rein optisch gesehen erkennt man das doch so gut wie GAR NICHT ob das die R Leuchten sind oder die Normalen ( Rückleuchtenspray bearbeitet )
wusste nicht das das spray verboten ist, aber gut zu wissen....ein paragraph mehr über den man sich kaputtlachen kann Wink

Das erkennt man sofort.. du kannst dieses Spray gar nicht so perfekt auftragen.. es ist wie beim lackieren mit der sprühdose.. du verbastelst deine rückleuchten nur..

ausserdem haben die R Rückleuchten bestimmt eine andere Kennzeichnungsnummer.. also ist es sofort zu erkennen.. die Polizei ist nicht mehr so unwissend wie früher!
Ich glaube nicht dass sich die Polizei die Kennzeichnungsnummern von verschiedenen Autos merkt oder die irgendwo stehen haben um zu schauen ob die Serie dunkel sind oder selbst nachgedunkelt 8-|
[Bild: signatur.gif]
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#22
Glaub ich persönlich auch nicht.. Big Grin

Es ist doch ganz einfach.. Man kanns machen und Glück damit haben oder man hat Pech.. Muss jeder selber für sich entscheiden..
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#23
Robster,index.php?page=Thread&postID=22814#post22814' schrieb:
Mumpits,index.php?page=Thread&postID=22812#post22812' schrieb:
rocco86,index.php?page=Thread&postID=22790#post22790' schrieb:rein optisch gesehen erkennt man das doch so gut wie GAR NICHT ob das die R Leuchten sind oder die Normalen ( Rückleuchtenspray bearbeitet )
wusste nicht das das spray verboten ist, aber gut zu wissen....ein paragraph mehr über den man sich kaputtlachen kann Wink

Das erkennt man sofort.. du kannst dieses Spray gar nicht so perfekt auftragen.. es ist wie beim lackieren mit der sprühdose.. du verbastelst deine rückleuchten nur..

ausserdem haben die R Rückleuchten bestimmt eine andere Kennzeichnungsnummer.. also ist es sofort zu erkennen.. die Polizei ist nicht mehr so unwissend wie früher!
Ich glaube nicht dass sich die Polizei die Kennzeichnungsnummern von verschiedenen Autos merkt oder die irgendwo stehen haben um zu schauen ob die Serie dunkel sind oder selbst nachgedunkelt 8-|

Sobald die Rückleuchten der Polizei verdächtig erscheinen (und das Abdunkeln der Rückleuchten ist ein aktueller Trend) können sie sehr wohl nachfragen.. notfalls eine Vorführung beim TÜV anordnen.. ausserdem bleibt es eine Veränderung der Leuchte, die Freigabe für die Leuchte ist also aufgehoben.

Ich verstehe nicht, einige wollen kein illegales Xenon nachrüsten, aber mit illegalen Rückleuchten rumfahren..
Gruß,
Martin
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#24
Früher oder später fällt es auf und dann kann man die Rückleuchten in den Müll schmeißen. Da hätte man sich auch gleich die Originalteile von VW kaufen könne, welche jetzt auch nicht die Welt kosten.
Gruß Dennis
Fahrzeughistorie: Golf V GTI Edition 30 DSG | Scirocco 1.4 TSI DSG | Golf VI GTI "adidas" DSG | Scirocco R Schalter | Ab 7/14 Golf VII R-Line
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#25
Ich weiß ehrlich nicht, wozu diese Diskussion jetzt dient. Fakt ist, das Einfärben der Rückleuchten ist nicht erlaubt. Wer das Risiko eingehen möchte mit eingefärbten Rückleuchten rumzufahren, der muss das eben tun und mit den möglichen Konsequenzen leben. Hier im Forum scheinbare Argumente zur Selbstberuhigung zu suchen, ist nicht sinnvoll und hilft im Ernstfall nicht weiter. Man muss immer damit rechnen, dass man derjenige (oder diejenige) ist, der (oder die) von der Polizei kontrolliert wird und das dann auch auffällt. Die R-Rückleuchten kosten laut der im Forum ausgewiesenen Preise 210,-€. Dieser Preis ist dann wirklich nicht mehr die Investition. Ob die dann dunkel genug sind, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Fakt ist: nicht erlaubt ist eben nicht erlaubt und führt, wenn man erwischt wird, zur Bestrafung, wie auch immer die dann aussieht Sad
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#26
Roccocco,index.php?page=Thread&postID=22820#post22820' schrieb:Ich weiß ehrlich nicht, wozu diese Diskussion jetzt dient. Fakt ist, das Einfärben der Rückleuchten ist nicht erlaubt. Wer das Risiko eingehen möchte mit eingefärbten Rückleuchten rumzufahren, der muss das eben tun und mit den möglichen Konsequenzen leben. Hier im Forum scheinbare Argumente zur Selbstberuhigung zu suchen, ist nicht sinnvoll und hilft im Ernstfall nicht weiter. Man muss immer damit rechnen, dass man derjenige (oder diejenige) ist, der (oder die) von der Polizei kontrolliert wird und das dann auch auffällt. Die R-Rückleuchten kosten laut der im Forum ausgewiesenen Preise 210,-€. Dieser Preis ist dann wirklich nicht mehr die Investition. Ob die dann dunkel genug sind, muss jeder für sich selbst entscheiden.

Fakt ist: nicht erlaubt ist eben nicht erlaubt und führt, wenn man erwischt wird, zur Bestrafung, wie auch immer die dann aussieht Sad

Danke für die gute Interpretation Smile

Seid froh, dass es überhaupt abgedunkelte Rückleuchten gibt Smile
Gruß,
Martin
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#27
Kann mir einer von euch sagen was eigentlich passiert, wenn ich jemandem, mit illegal eingefärbten Rückleuchten/oder nicht zugelassenen Scheinwerferbirnen, abends reinfahre??? Kann ich dann damit argumentieren?! Ich meine immerhin ist sein Auto laut STVO nicht zugelassen, wer trägt dann die Schuld, wie würde das ausgehen?!

Wieso ich frage, einerseits stellt ihr euch hier die Frage "Was ist wenn die Polizei mich erwischt", aber schon mal überlegt was ist wenn ihr einen Unfall habt ???Also so wie das grad in Mode ist, Polos mit 100Watt Xenon und LED Rückleuchten die ganze Städte erleuchten könnten, wäre das wohl das erste worauf ich mich stürzen würde wenn ich eine Mitschuld hätte....
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#28
Würde mir durchaus logisch vorkommen, dass man da nen höheren Schuldanteil bekommt. Die Zulassung der Beleuchtung macht ja in diesem Zusammenhang auch Sinn. Einfach so abgedunkelte Rückleuchten haben unter Umständen eine weitaus geringere Leuchtkraft, was die Sichtbarkeit des Fahrzeugs entscheidend einschränken kann. Genauso dürfte es sich mit zu hellen Scheinwerfern verhalten, wo man als Unfallbeteiligter eventuell mit Blendwirkung etc. argumentieren kann. Dürfte am Ende auf die genauen Umstände des Unfalls ankommen und ob das in dem Fall auch jemand merkt. Wenn ja, sehe ich den Versicherungsschutz des Hobbytuners durchaus gefährdet. Das kann uns dann sicher unser Versicherungsexperte erklären Smile
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#29
@roccoco....da du ja mich gerade anzusprechen scheinst.....rein rechtlich isses so, dass du im falle von selbst getönten rückleuchten ohne zulassung durch die lande fährst. mit der vorgenommenen veränderung erlischt die betriebserlaubnis. sowohl für die lampe, wie auch für dein fahrzeug.
rein aus der haftung aus betriebsgefahr des fahrzeuges ist es nicht sehr schwer, dem "getönten" bei nem schaden eine teilschuld zukommen zu lassen.

im falle eines (un)falles wünsche ich jedem einen seeeeehr guten anwalt, wenn er jemanden wie mich als unfallgegner hat.
es ist relativ leicht, zwischen dem unfall und den veränderten leuchten einen sogenannten "adäquaten kausalzusammenhang" zu finden.
das wird dir mein kollege "stefr32" sicher auch gerne bestätigen!

mal ganz im ernst jungs.....wir kaufen autos für 25´bis 40´t€ und ham dann die kohle für nen satz getönte rückleuchten nicht mehr?
nicht im ernst, oder?
dann lasst die schwachsinnige "media-in" buchse weg und kauft die originalen rückleuchten.

soviel von mir.... :motz

greets i-roc
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#30
Ganz meine Meinung. Macht euch nicht unglücklich Smile
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