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Wenn du die Seitblinker in der Front verwendest ... ist das noch gemäß StVo ?
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nope, die seitenblinker werden durch das e-prüfzeichen auch als seitenblinker ausgezeichnet. die verwendung als frontblinker ist also nicht zulässig. denkbar wäre es, G2 frontblinker zu verwenden - die sind aber natürlich schon wieder deutlich größer...
Zeremonienmeister.
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