MatzeU,index.php?page=Thread&postID=9897#post9897' schrieb:Da ich leider diesbezüglich nicht viel Ahnung habe, würd ich mal von euch ein paar erfahrungen einsammeln WAS alles in mit einer Vollkasko-/Teilkaskoversicherung abgedeckt ist wenn ein getunter Rocco mal nen unfall hat bzw. in einen verwickelt wird (getunt => karosserie geändert etc.)
Das kommt erst mal ganz eindeutig auf deine Versicherung an, sprich bei wem du die abgeschlossen hast. Solltest du die von VW genommen haben (dieses Rundumsorglospaket mit Finanzierung) sind Zubehörteile bis 5000€ im Deckungsumfang der Police enthalten. Will heissen: Wenn du z.B. einen Bodykit verbauen willst, Rechnungen vom Teilehändler und vom Lackierer aufheben. Ist der entstandene Schaden im Kaskofall an deinen Zubehörteilen niedriger wie 5000€, bekommst du die Teile erstattet. Selbiges gilt für Felgen, wenn sie durch einen Unfall beschädigt werden oder im Falle einer gestohlenen HiFi-Anlage. Planst du hingegen richtig tief einzusteigen, sprich Radläufe ziehen und zinnen, Haube in Metall verlängern und solche Sachen... das zahlt dir keiner, die Arbeit ist in einer Fachwerkstatt unbezahlbar.
Anders sieht es bei Haftpflichtschäden aus, hier brauchst du im Prinzip nur einen guten Sachverständigen, den Rest muss die gegnerische Versicherung machen.
MatzeU,index.php?page=Thread&postID=9897#post9897' schrieb:und was alles noch bei einer änderung am PKW innerhalb der garantie von VW fällt und wo VW nicht mehr haftet.
Die Herstellergewährleistung erlischt in dem Moment, wo ein eintretender Schaden definitiv in direktem Zusammenhang mit technischen Änderungen am Fahrzeug einhergeht. z.B. Chiptuning und irgendwann ein gefressener Turbo ~> Selber zahlen, und wenn das Auto erst 6 Monate und 5000km alt ist. Das ganze lässt sich jetzt noch in der Auslegungssache weiter ausspinnen auf andere Bereiche des Wagens - kürzere Federn vs. Stoßdämpfer z.B., wobei du ab einer gewissen Laufleistung, denke mal so ab 50.000km, sowieso auch in der Werksgarantie Stoßdämpfer bei den meisten Herstellern nicht mehr erstattet bekommst, Stichwort "Verschleissteil". Wenn die von dir geplanten Änderungen jedoch im Rahmen von anderen Schürzen, Felgen und einem anderem Fahrwerk bleiben, du schön brav fleissig deine Stempel beim Freundlichen sammelst, solltest du auch in der Anschlußgarantie keine Probleme haben mit eventuellen Ansprüchen.
MatzeU,index.php?page=Thread&postID=9897#post9897' schrieb:Ist vielleicht ein bisschen verwirrend geschrieben das ganze, bei fragen => melden
Versicherungspolicen sind verwirrender...
Grüße!