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KFZ-Haftpflicht Rückkauf-Frist
#1
Habedere!

Also bei mir is momentan folgendes Problem:
Hab im Oktober letzten Jahres kleinen Unfall gehabt (Schaden gut 1000€),
und bin daher von SF 14 auf SF 6 zurückgestuft worden.
Tja und nu hab ich mir nen Scirocco bestellt und da muss natürlich Vollkasko her.
Jetzt hab ich erfahren, dass wenn man innerhalb der letzten 12 Monate kein
Kasko gehabt hat, wird der SF der Haftpflicht übernommen... Tja und das
würd dann doch einiges ausmachen. Jetzt hab ich vor so nen "Rückkauf" zu machen,
also den Schaden zu übernehmen und da hat man ne Frist von 6 Monaten...
Nun zu meiner Frage:
Also nen Denkfehler hab ich nicht oder? Ist schon sinnvoll was ich vorhab?
Und zweitens: Kann mir wer sagen, wann die 6-monatige Frist beginnt?

Vielen Dank an jeden Helfer Big Grin
greetz
Manuel
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#2
hi, die frist beginnt mit schadensmeldung und beträgt in der regel 6 monate. ansonsten waren deine gedanken schon richtig.

hoffe ich konnte helfen.
[font='Comic Sans MS, sans-serif']Wer Hilfe braucht bei Umbauten oder Technische Fragen hat, bin Kfz-Meister
Tuned by APR, Carbonansaugbrücke,optimierte Abgasanlage,geänderter Turbo,überarbeitete Motormechanik,angepasste Software,E-Mfa,Gewindefahrwerk,Sportstabis, Spurplatten,Domstreben,Kofferraumausbau etc.
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#3
Genau so ist es, 6 Monate hast du Zeit den Schaden an deine Versicherung zurückzuzahlen!
Gruß Stefan
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#4
na dann vielen dank an euch, muss ich morgen gleich mal
alles in die wege leiten... ich hoffe mich richtig zu erinnern, dass es erst 5 Monate her ist ^^
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#5
hoavenz,index.php?page=Thread&postID=4318#post4318' schrieb:na dann vielen dank an euch, muss ich morgen gleich mal
alles in die wege leiten... ich hoffe mich richtig zu erinnern, dass es erst 5 Monate her ist ^^

Wenn du Hilfe brauchst einfach bei mir melden, arbeite bei ner Versicherung! Smile
Gruß Stefan
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#6
habedere!

bin grad verwirrt ^^
hab gestern abend noch an "vw-versicherung" ne e-mail geschrieben
und gerade folgende Antwort erhalten:

zu einem Haftpflichtschaden besteht die Möglichkeit, den Schadenbetrag freiwillig zurückzuzahlen, um die Rückstufung zu vermeiden. Diese Rückzahlung kann innerhalb von 6 Monaten ab Zugang der Schlussnachricht der Schadenabteilung erfolgen. Nach dem derzeitigen Stand ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen, so dass die Frist noch nicht begonnen hat.

hab nochma in meinen "termin-kalender" nachgeschaut und der unfall war so um den 20.september... wie langsam kann man eigentlich sein? ^^
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#7
na ist doch perfekt, dann sollte das ja klappen falls die irgendwann fertig werden;-)
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#8
ja das hoff ich doch ^^
aber seltsam ist das schon, hat schon mal jemand nen rückkauf gemacht
bzw. kennt sich aus, wielang so eine bearbeitung dauert.
will da nicht jemand speziell ansprechen (stef) Wink

hab vorhin mal nachgerufen... nach zwei überforderten beratern werde zurückgerufen,
ich hoffe mal bald Rolleyes
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