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Welche Regelung bei Dachboxen?
#1
Hallo,

wir wollen Ende Februar in den Winterurlaub und ich bin am überlegen, ob ich mir mal so eine Dachbox dafür ausleihen soll.
Bei Kleinanzeigen gibt es einige Leute die sowas privat anbieten. Leider hab ich da gar keine Ahnung. Welche Größe wäre denn für den 3er Rocco
geeignet? Wie weit darf so ein Teil nach vorne und hinten überragen?
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#2
Also soweit ich weiß, darf die Dachbox theoretisch, wie alle anderen Ladungen auch, bis zur Vorderkante des Fahrzeugs reichen,
außer ihre Unterkante ist mindestens 2,50m über der Fahrbahn, dann darf sie bis zu 1m vorne überstehen. Nach hinten darf die Dachbox
dann bis max 1,5m überstehen, muss aber bereits ab 1m mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein. So steht es in der StVo §22 Absatz 3.

Bei solchen privaten Anbietern wäre ich aber vorsichtig. Da hat man nämlich keinerlei Garantie und sollte genau schauen, ob die Box noch
in Ordnung ist. Auch was die Halterungen betrifft. Es sollen ja schließlich auch keine Beschädigungen am Fahrzeug entstehen, nur weil ne
Gummiunterlage fehlt oder kaputt ist. Noch ein paar Hinweise dazu und wo man sowas noch mieten kann findest du hier:
https://dachboxcheck.de/dachbox-mieten/



Gruß
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