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Abwrackprämie
#11
Funktioniert! Big Grin
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#12
Super Übersicht Big Grin !!
LG "Fred" Smile
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#13
Genaueres zu diesem Artikel findet ihr auf folgender Seite:

http://foerderampel.klettgau.net/

Dort ist auch eine detailiertere Übersicht der bisher eingereichten Anträge.
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#14
Die Abwrackprämie bekommt jeder der ein Neu oder Jahreswagen bestellt oder gekauft hat.
Wenn der Neuwagen jetzt noch 7 Monate braucht bis zur auslieferung ist das absolut egal.

Denn um überhaupt die Awrackprämie zu kassieren brauchst du nicht nur den verschrottungsnachweis von deinem alt Auto,
du mußt natürlich auch über ein Kaufvetrag über ein Neu oder Jahreswagen verfügen.

Dieser Kaufvetrag des Neuwagens ist somit der Schlüssel zur Abwrackprämie.
Es werden nur die abgelehnt die nur ein kostenvoranschlag über ein Neuwagen beilegen.


Es kusieren einfach zuviel Gerüchte durchs Netz
Jeder Autohändler oder Verwerter sollte euch das aber sagen können wie es wirklich ist.
8-)
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#15
jetzt ist es beschlossene sache ab dem 30.3.09 langt der Kaufvertrag zum reservieren der abwrackprämie!!!


10.03.2009: Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens – Antragstellung ab 30. März 2009 möglich


Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen. Deshalb wird ab 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt.

Wer ein neues Auto gekauft hat, kann ab 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen und sich damit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren. Ausgezahlt wird die Prämie dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird. Aufgrund der notwendigen technischen Änderungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Die Antragstellung ist ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ab 30. März 2009 bereitgestellten neuen Antragsformulars möglich. Jede andere Form der Antragstellung ist ausgeschlossen, d.h. Anträge, die z.B. vor dem 30. März 2009 eingereicht werden, können nicht bearbeitet und müssen zurückgeschickt werden.

Auch für Erbfälle wurde jetzt eine neue Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Na das ist doch mal was nachgelesen werden kann das unter http://www.bafa.de
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#16
Gut das ich am 30.03 frei habe und den ausgefüllten Antrag schon um 9:00h bei der Post abgeben werde :prost
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#17
ja allerdings würd es nix machen wenn du ihn auch erst später abschicken kannst!! denn es zählt das datum des Kaufvertrages und nicht die einsendung!!
also zumindest bei der reservierung Wink

gruß
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#18
Tommy,index.php?page=Thread&postID=5720#post5720' schrieb:ja allerdings würd es nix machen wenn du ihn auch erst später abschicken kannst!! denn es zählt das datum des Kaufvertrages und nicht die einsendung!!
also zumindest bei der reservierung Wink

gruß
ja? hast du dafür eine quelle?

nicht das die schwarzen schaafe jetzt anfangen den kaufvertrag nach hinten zu dateiren!
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#19
mhh nur meinen Smile , der hat mir das so mitgeteilt am telefon schriftlich hab ich da nix sorry aber ich denke ich kann mich auf die aussagen von ihm gut verlassen!!

Gruß Thomas
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#20
okay Smile
das wäre echt spitze!
da bin ich mitm 25.02. ja auch noch voll im soll Smile
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