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Frontscheibe bekleben
#1
Hallo,

Ich hatte mich bezüglich dem Thema Frontscheiben bekleben ein wenig belesen und da kam eigentlich nur bei raus damit die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigt werden darf....

Ich wollte mal Fragen ob mir vielleicht einer eine Übersicht fertig machen kann wo man genau erkennt wie weit man die Frontscheibe bekleben darf

Mit freundlich Grüßen
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#2
Das musst du mal an besten googlen oder beim freundlichen nachfragen.
Es ist soweit ich weiß, fast das gleich Maß wie bei der Scheibenreperatur.
Du kannst auf jedenfall den oberen Streifen der Scheibe 5 cm bedecken, das hatte ich damals auch und hatte keine Probleme mit dem Tüv.
Was schwebt dir denn vor?

Gruß
Nerdy
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#3
Das hängt davon ab wie groß deine Frontscheibe ist, weil es in Prozenten gerechnet wird. Bei nem rocco sind es glaub ich um die 8 cm die erlaubt sind. Ein guter Freund von mir hatte sich damals ein neues(gebrauchtes) Auto gekauft hatte, welches er mit einem Kuzzeitkennzeichen abholen wollte. Also hat er sich hier erkundigt und eine eVB Nummer für Kurzzeitkennzeichen besorgt um das Auto auf der Strasse fahren zu dürfen. Dummerweise wurde er auf dem Weg nach hause von der Polizei angehalten. Als die Polizei dann die Beklebung auf der Frontscheibe gesehen hat, die noch vom Vorbesitzter stammte, ließen sie das Auto einfach abschleppen. Die Begründung war, dass durch die Beklebung das Kennzeichen ungültig ist und er somit auch nicht weiterfahren durfte.
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