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Leuchtmittel ausgelaufen
#1
Servus Jungs,

Tathergang:

Meine Freundin war auf einem Xavier Naidoo Konzert. Ihre Freundin ist bei der Bundeswehr.

Meine Freundin hat die Knicklichter über Nacht im Auto am Rückspiegel hängen lassen.
Wie es kommen muss ist natürlich das Leuchtmittel über Nacht ausgelaufen...

[Bild: rzst5494.jpg]

Habt ihr eine Idee wie man es wieder einigermaßen in Ordnung bekommt oder hilft nur neu kaufen?

Beste Grüße
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#2
Die flüssigkeit in leuchtstäben lößt einige kunsttoffsorten auf. So wie bei dir geschehn. Da bleibt dir nix anderes als die betroffenen teile auszutaschen. Lass es über die hafrpflicht der medels laufen. Aber denk drann das der leuchtstab nicht von der bundeswehr ist :whistling: sonst wird ihr noch nen dienstvergehn vorgeworfen.
Mehr grün braucht die welt! Big Grin Big Grin ^^ :hurra
vcds user osnabrück
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#3
Dann waren das aber sicher nich die originalen Knicklichter die beim Bund über die Versorgungsnummern bekommst, die laufen nämlich nicht einfach so aus (selbst bei großer Hitze im Innenraum eines KFz), außer du schneidest die Plastikhülle auf..aber wer sollte sowas in einem Auto machen?

Reinigung würde ich mal mit ner Seifenlösung bzw. bisschen Alkoholreiniger versuchen.. nicht zuviel nachher wird das Plastik angegriffen.

Was eher noch nerviger ist sollte eher der chemische Geruch sein im Fahrzeug...gerade im Sommer wenn die Karre innen heiß wird kommen die Dämpfe immer wieder.. also lüften,lüften, lüften oder ein Duftbaum reinhängen sollte nichts helfen.

g-forceonlan,'index.php?page=Thread&postID=72982#post72982' schrieb:Aber denk drann das der leuchtstab nicht von der bundeswehr ist :whistling: sonst wird ihr noch nen dienstvergehn vorgeworfen.

Mit welcher Begründung den?
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#4
MatzeU,'index.php?page=Thread&postID=72983#post72983' schrieb:Reinigung würde ich mal mit ner Seifenlösung bzw. bisschen Alkoholreiniger versuchen.. nicht zuviel nachher wird das Plastik angegriffen.
Im Endeffekt kannst du alle möglichen Reiniger durchprobieren, denn wenn es nichts hilft und selbst wenn das Plastik wirklich angegriffen wird, musst du die Teile eh ohnehin austauschen Sad
Wenigstens war's nicht der Rocco!
Scirocco 1.4i (118KW) | R-Line | deepblack perleffekt | Mein seit 01.06.2011
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#5
iroc wäre günstiger gewehsen...

5G1 863 391 J 82v (zb) Ablagefach 23,27euro
5G1 863 041 B BBH (zb) Blende für frischluft und heizung 23,56euro
5G1 864 263 AM JXB (zb) Blende für mittelkonsole 104,13euro

ich hab da jetzt titanschwarz/ Dark rhodium rausgesucht... keine ahnung ob das deine farbe ist. das kann der teilehändler dann rausfinden/anpassen.
Mehr grün braucht die welt! Big Grin Big Grin ^^ :hurra
vcds user osnabrück
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#6
Rein theoretisch kannst du den Hersteller der Knicklichter in Regress nehmen. Wenn der in Deutschland sitzt und du eine Rechtsschutzversicherung hast. Je nachdem wie teuer die Reparatur ist, wird der eher nicht vor Gericht ziehen.(lassen) Mal ganz ehrlich...wir lassen uns viel zu viel gefallen und kaufen lauter Sachen, die dann kaputt gehen ohne das wir uns wehren. Und im Zeitalter der email kann man das mit wenig Aufwand ! Ich habe das jetzt sehr oft gemacht und fast immer meine Ware ersetzt bekommen, Schaden hatte ich bisher noch keinen, aber immerhin habe ich positive Reaktionen.
Probiert es also einmal.
Hier das Gesetz dazu, ist noch nicht einmal kompliziert.
PRODUKTHAFTUNGSGESETZ:
§ 1
Haftung
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist
der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt
dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten
Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.
(2) Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn
1. er das Produkt nicht in den Verkehr gebracht hat,
2. nach den Umständen davon auszugehen ist, daß das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht
hat, noch nicht hatte, als der Hersteller es in den Verkehr brachte,
3. er das Produkt weder für den Verkauf oder eine andere Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem
Zweck hergestellt noch im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit hergestellt oder vertrieben hat,
4. der Fehler darauf beruht, daß das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat,
oder
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in den Verkehr brachte, nicht erkannt werden
konnte.
(3) Die Ersatzpflicht des Herstellers eines Teilprodukts ist ferner ausgeschlossen, wenn der Fehler durch die Konstruktion des Produkts, in
welches das Teilprodukt eingearbeitet wurde, oder durch die Anleitungen des Herstellers des Produkts verursacht worden ist. Satz 1 ist auf den
Hersteller eines Grundstoffs entsprechend anzuwenden.
(4) Für den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt der Geschädigte die Beweislast. Ist
streitig, ob die Ersatzpflicht gemäß Absatz 2 oder 3 ausgeschlossen ist, so trägt der Hersteller die Beweislast.
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