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Wie im neuen Konjunkturpaket beschlossen wurde, gibt es eine Verschrottungsprämie beim abmelden von einem mind. 9 Jahre alten Auto in Höhe von 2.500,- Euro. Allerdings nur wenn man einen Neu- oder Jahreswagen anmeldet. Bekommt man die 2.500,- Euro auch wenn von einem anderen Familienmitglied das Auto (ist mein Winterauto das wegen der günstigeren Versicherung auf meinen Vater läuft) abmeldet? Ummelden auf mich geht nicht mehr, da das Auto mind. 1 Jahr auf mich angemeldet sein muss. Ab wann gilt die Regelung? So wie ich es gelesen habe, ab sofort?
Gruß Stefan
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würde mich auch interessieren ab wann das gilt. Und mich würde auch interessieren wie es genau funktioniert.
Bekommt man die Prämie auch wenn man das Auto bereits 2008 bestellt hat und erst 2009 anmeldet. Das wäre nämlich bei mir der Fall. Es wird nämlich nur von Anmeldung gesprochen bzw. geschrieben. Interessant wäre es auch zu wissen wie es z.B. mit einem VW Caddy (LKW Zulassung) aussieht.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Das Leben ist zu kurz sich mit Dingen zu beschäftigen, die einen nicht glücklich machen.
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Ich dachte da geht es nur um das abmelden. Warum gleich verschrotten?
Gruß Stefan