29.12.2008, 11:37
Kfz-Steuerbefreiung für Neufahrzeuge
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Sondersitzung am 05.12.2008 hat der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung beschlossen. In diesem Maßnahmenpaket ist die befristete Kfz-Steuerbefreiung enthalten.
Das Gesetz zur Kfz-Steuerbefreiung sieht wie folgt aus:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Sondersitzung am 05.12.2008 hat der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpaketes Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung beschlossen. In diesem Maßnahmenpaket ist die befristete Kfz-Steuerbefreiung enthalten.
Das Gesetz zur Kfz-Steuerbefreiung sieht wie folgt aus:
- Alle Neufahrzeuge mit Erstzulassung bis zum 30.06.2009 können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen
- Neufahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 erhalten eine Kfz-Steuerbefreiung für maximal ein Jahr
- Neufahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 (Euro 6) erhalten eine Kfz-Steuerbefreiung für maximal zwei Jahre
- Die Kfz-Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.Dezember 2010 (d.h. Erstzulassungen mit EU5 zum 30.06.2009 würden dann nur eine Steuerbefreiung von 1 1/2 Jahren bekommen)