Hey Leute, hab mal wieder eine bescheidene Frage. Jeder will es haben aber kriegt es nicht, das heiss begehrte kurze Kennzeichen! Ist es möglich sich ein kurzes einfach machen zu lassen ohne das die Zulassungsstelle was davon mitbekommt? Mein Kennzeichen hat 2 Buchstaben dann nochmal 2 Buchstaben und zwei Zahlen also quasi xy xy 99, wenn ich jetzt einfach zu dem einem Schilderfuzi gehe der die KFZ Kennzeichen macht und dem sag er soll mein Kennzeichen nochmal machen aber einfach auf kurzes drauss machen dann weiss es doch keiner und gut ist oder. Klar fehlt mir dann die TÜV Plakette, aber das dürfte ja nicht das Problem sein da eine neue zu bekommen... hat man halt seine alten Kennzeichen verloren oder wurden gestohlen was weiss ich.
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Das wird so nicht funktionieren.
Vor allem den Stress mit der Polizei würde ich mir nicht geben wollen.
Was haste denn bisher? Kuchentafeln? (53cm)
Bei uns geht nichts mehr unter 48cm; es sei denn bauartbedingt.
Oh man, gibts denn da keine Möglichkeit? ;(
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Naja, EINE gibts schon....
Ist aber echt grenzwertig!
Löse die Plaketten an (mein Nachbar macht das immer mit nem Fön) und kleb sie auf die kleineren Schilder drauf.
Aber ACHTUNG: das erfüllt wohl den Tatbestand der Urkundenfälschung und das ist kein Kavaliersdelikt.
§ 267
Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
Quelle: dejure.org
Und das isses echt nicht wert. Die 48er reichen auch.
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:god :god :god
wie geil....