18.10.2011, 16:37
Stellt ein Fahrer fest, dass er seinen Autoschlüssel verloren hat, darf er nicht einfach den Ersatzschlüssel nutzen, sondern muss besondere Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl treffen. Tut er dies nicht, handelt er grob fahrlässig. Die Versicherung kann dann die Schadensregulierung eines nachfolgenden Unfalls verweigern (Landgericht Kleve – Az.: 6 S 79/10).
Schlüssel umcodieren
Langfinger haben gute Karten, wenn ein Autofahrer zwar feststellt, dass ihm sein Autoschlüssel abhandengekommen ist, er aber keinerlei Maßnahmen trifft. Empfehlenswerte Lösungen wären, der Polizei den Verlust des Zündschlüssels zu melden und mit einem Autohaus Kontakt aufzunehmen, um den Schlüssel umzucodieren. Auch das Austauschen der Schlösser sowie eine manuelle Lenkradsperre wären möglich. Wenn der Fahrer aber nach vergeblichem Suchen einfach auf seinen Zweitschlüssel zurückgreift, ohne dabei Vorkehrungen gegen einen möglichen Diebstahl zu treffen, macht er sich schuldig und das kann ihn den Versicherungsschutz kosten. Dies geschah bei einer Fahrzeughalterin, die gegen ihre Kfz-Versicherung geklagt hat. Der Grund: Die Versicherung lehnte eine Schadensregulierung wegen grob fahrlässigem Verhalten ab. Nachdem die Autofahrerin ihren verschollenen Autoschlüssel vergeblich gesucht hat, nutzte sie einfach ihren Ersatzschlüssel. Später fand ein Junge den Schlüssel, fuhr mit dem inzwischen abgestellten Wagen davon und verursachte einen Unfall mit Sachschaden von rund 1.500 Euro. Die Richter entschieden, dass die Fahrzeughalterin für den durch den Autodieb verursachten Schaden persönlich aufkommen muss.
Quelle: Aral CardPlus News 05/2011
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Quelle: Aral CardPlus News 05/2011
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Die meisten Dinge, die uns Vergnügen bereiten, sind unvernünftig. - Charles Montesquieu
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