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Schlüssel weg, Versicherungsschutz weg
#1
Stellt ein Fahrer fest, dass er seinen Autoschlüssel verloren hat, darf er nicht einfach den Ersatzschlüssel nutzen, sondern muss besondere Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl treffen. Tut er dies nicht, handelt er grob fahrlässig. Die Versicherung kann dann die Schadensregulierung eines nachfolgenden Unfalls verweigern (Landgericht Kleve – Az.: 6 S 79/10).

Schlüssel umcodieren

Langfinger haben gute Karten, wenn ein Autofahrer zwar feststellt, dass ihm sein Autoschlüssel abhandengekommen ist, er aber keinerlei Maßnahmen trifft. Empfehlenswerte Lösungen wären, der Polizei den Verlust des Zündschlüssels zu melden und mit einem Autohaus Kontakt aufzunehmen, um den Schlüssel umzucodieren. Auch das Austauschen der Schlösser sowie eine manuelle Lenkradsperre wären möglich. Wenn der Fahrer aber nach vergeblichem Suchen einfach auf seinen Zweitschlüssel zurückgreift, ohne dabei Vorkehrungen gegen einen möglichen Diebstahl zu treffen, macht er sich schuldig und das kann ihn den Versicherungsschutz kosten. Dies geschah bei einer Fahrzeughalterin, die gegen ihre Kfz-Versicherung geklagt hat. Der Grund: Die Versicherung lehnte eine Schadensregulierung wegen grob fahrlässigem Verhalten ab. Nachdem die Autofahrerin ihren verschollenen Autoschlüssel vergeblich gesucht hat, nutzte sie einfach ihren Ersatzschlüssel. Später fand ein Junge den Schlüssel, fuhr mit dem inzwischen abgestellten Wagen davon und verursachte einen Unfall mit Sachschaden von rund 1.500 Euro. Die Richter entschieden, dass die Fahrzeughalterin für den durch den Autodieb verursachten Schaden persönlich aufkommen muss.

Quelle: Aral CardPlus News 05/2011
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R - Status: Verkauft... :wink

Die meisten Dinge, die uns Vergnügen bereiten, sind unvernünftig. - Charles Montesquieu
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#2
Stefan,'index.php?page=Thread&postID=56764#post56764' schrieb:Die Richter entschieden, dass die Fahrzeughalterin für den durch den Autodieb verursachten Schaden persönlich aufkommen muss.
Kranke Welt :pinch: ... weil ein anderer mein Eigentum entwendet, muss ich dafür haften? Das kanns ja echt nicht sein...
Scirocco 1.4i (118KW) | R-Line | deepblack perleffekt | Mein seit 01.06.2011
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#3
Das sehe ich wiederrum ganz anders! Recht so... denn wer seinen Schlüssel verliert und nichts dafür tut das sein Fahrzeug wieder sicher ist handelt grob fahrlässig! Das wäre genauso wenn man sein Smartphone verliert und dies aber nicht sperren lässt und sich am Monatsende furchtbar drüber aufregt weil irgendjemand der das Smartphone gefunden hat riesen Kosten verursachte!
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#4
i-rocer,'index.php?page=Thread&postID=56767#post56767' schrieb:Das sehe ich wiederrum ganz anders! Recht so... denn wer seinen Schlüssel verliert und nichts dafür tut das sein Fahrzeug wieder sicher ist handelt grob fahrlässig! Das wäre genauso wenn man sein Smartphone verliert und dies aber nicht sperren lässt und sich am Monatsende furchtbar drüber aufregt weil irgendjemand der das Smartphone gefunden hat riesen Kosten verursachte!
Ist doch traurig, dass es soweit gekommen ist, oder? Also wenn ich ein Smartphone finde, ruf ich den letzten Kontakt an und bitte denjenigen den Besitzer zu informieren, wo er es abholen kann.

Und wenn mein Handy verloren/geklaut wurde ist das eine Sache. Wenn der "neue Besitzer" damit jedoch was verbotenes anstellt und ICH dafür haften soll, ist das was ganz Anderes!

Stell dir vor jemand klaut deinen Laptop und lädt damit Kinderpornos runter. Solltest du dann dafür verantwortlich gemacht werden, da er ja ohne deinen Laptop das nicht tun hätte können? Ich denke nicht!
Nicht die Waffe tötet, sondern der Finger der den Abzug betätigt... und wir sind mehr oder minder alle mündige Erdenbürger von denen man zumind. ein gewisses Maß an Intelligenz und Hausverstand verlangen kann.
Scirocco 1.4i (118KW) | R-Line | deepblack perleffekt | Mein seit 01.06.2011
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#5
Natürlich hast du einerseits Recht ganz klar, aber nichts desto trotz bin ich der Meinung das man nicht so gutgläubig sein kann wenn man seinen Autoschlüssel verliert nichts zu unternehmen... verstehst du was ich meine?!
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#6
i-rocer,'index.php?page=Thread&postID=56772#post56772' schrieb:Natürlich hast du einerseits Recht ganz klar, aber nichts desto trotz bin ich der Meinung das man nicht so gutgläubig sein kann wenn man seinen Autoschlüssel verliert nichts zu unternehmen... verstehst du was ich meine?!
Sicherlich! War auch nicht als Angriff gegen dich gemeint Wink

Wenn ich meinen Schlüssel verlier würd ich auch zum Smile fahren und ihn umcodieren lassen - sicher ist sicher! Was mich aber so aufregt ist, dass die Dame im Bericht von Stefan für die Taten eines Anderen haftbar gemacht wird! Das ist für mich einfach unverständlich... der Fehler liegt hier aber eindeutig in der Gesetzgebung!
Scirocco 1.4i (118KW) | R-Line | deepblack perleffekt | Mein seit 01.06.2011
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#7
2 Neue Schlösser und einen neuen Schlüssel. Das wird teuer. Big Grin
[Bild: 457250.png]
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#8
Hab meinen Schlüsselbund auch vor 3 Wochen verloren und fahre momentan mit dem zweitschlüssel.
Hab beim Smile angerufen und der Meinte ein neuer Schlüssel mit allem drum und dran kostet 160 euro.
hab mir gedacht da warte ich noch denn ist schon teuer.Werd mir jetzt nen Ersatzschlüssel ohne funk holen.
unde den zweiten umcodieren lassen.
Mus ich denn dann für 2 Codierungen je 50 euro blechen ?
Und neuer Schlüssel ohne Funk kostet auch 60 Euro.
:kotz :kotz
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#9
Mir wurde der Schlüssel im Sportstudio geklaut und die Karre geplündert ("nur" Bares) nach einem netten Brief an meine Versicherung(mit einer schlüssigen Argumentation), hat sie den Schaden (3 Schlösser, 2 Schlüssel + umkodieren) exklusiv 150,- Selbstbeteiligung, getragen und das ohne eindeutige rechtliche Verpflichtung! Hab mich wohl für die richtige Versicherung entschieden. ich darf jetzt aber wohl hier keine Werbung machen. :whistling:
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