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was tun? welche möglichkeiten gibts wenn man gelasert worden ist
#1
hey jungs...
mich regts grad tierisch auf....
bin grad heimgefahren und wurde nachts innerorts gelasert...
bin eigentlich recht gemütlich gefahren, gefühlsmäßig hatte ich nicht mehr wie 60 auf dem tacho, und als ich plötzlich links auf einem parkplatz das link angehen sehen hab ich sofort begriffen ,dass das die netten helfer sind!!! also sofort auf den tacho geschaut und von etwa 63 auf 50 runtergebremst.. die natürlich gleich hinterher...
allgemeine verkehrskontrolle: wir haben sie gelasert mit 74 innerorts.
ich hab gar nix dazu gesagt... nach ca 10 min kam sie mir mit dem wisch und sagte: wir beschuldigen sie innerorts 74 gefahren zu sein abzüglich der toleranz von 3 km/h verbleiben wir bei 21km/h zu schnell das bedeutet für sie 80€ busgeld und 1 punkt in flensburg..
wollen sie was dazu sagen? hier bitte die unterschrift...
ich erstmal gesagt NEIN und es gibt auch keine unterschrift... senden sie die unterlagen an meine andresse zu...

so hab ich nun zeit mir gedanken zu machen... ein auto ist vor mir gefahren... der war genauso schnell bzw schneller... vielleicht haben die ja au den gelasert aber mich rausgezogen!
ich bin zwar nicht in der probezeit und hab auch 0 punkte auf meinem konto... aber nerven tuts mich trotzdem...für des das ich wirklich recht gemütlich gefahren bin.

was meint ihr... was kann ich tun? wir waren zu 4 im auto die helferchen zu zweit. standen links entgegengesetzt der fahrtrichtung etwa 10 meter innen auf dem parkplatz und haben mich aus dem auto raus gelasert. war keine wirkliche gerade eher ein relativ kurzes stück inklusive leichter kurve...

kann ich was tun oder soll ich einfach bezahlen und es gut sein lassen?
ich mein ich hab zwar rechtsschutz aber mit 150 SB d.h. im praktisch wärs günstiger wenn ich die strafe zahl bevor ich zum anwalt renn...


mfg gute nacht
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#2
Abwarten was kommt, Einspruch einlegen, gibts viele Möglichkeiten. Hast keine kostenlose anwaltliche Erstberatung?
Man kann Lasermessungen (oder Messungen generell) oft anzweifeln: fehlerhafte Eichung, falsche Vorgehensweise der Beamten (Instruktionen nicht beachtet, falsch justiert, etc.).

Wenn deine Mitfahrer sagen können (also bezeugen können) du bist nicht zu schnell gefahren (oder zumindest nicht so schnell wie die Beamten sagen), dann hast du auf jeden Fall schon mal Zeugen. Du kannst ja auch anmerken, dass du beobachtet hast, dass vor dir einer schneller gefahren ist und das die Messung beeinflusst haben könnte. Oder dass sie, wie du schon sagtest, den falschen rausgezogen hast.
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#3
Schauen mit welchem Gerät gemessen wurde. Waren alle beide Beamten am Messgerät und wie lang war die Gerade. Wie war der Abstand zum anderen Fahrzeug. Da gibt es viele Sachen die man berücksichtigen kann. Deine Zeugen werden dir aber kaum weiterhelfen, da eine Beamtenaussage vor Gericht mehr Wirkung hat. Ist leider so. Viel Glück das alles gut geht.
Er ist grün und macht Spaß :hurra
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#4
Ist zwar ein alter Thrad, aber vielleicht hilft es noch jemandem.

Im Sommer 2009 hatte ich in einer 70 Zone das Vergnügen mit einem Laser. Ergebnis nach Abzug der Toleranz: 101 Km/h.
Ich habe Widerspruch eingelegt und einen Anwalt eingeschaltet.

Der hat dann das Messprotokoll angefordert. Dort drin steht u.a. der Hersteller und der Typ des Messgerätes. Das habe ich dann gegoogelt und die Bedienungsanleitung des Gerätes als PDF gefunden. In dem steht u.a. das man vor der Inbetriebnahme des Gerätes, selbiges mit zwei Leermessungen auf 150-200 Meter auf einen toten Gegenstand einmessen muss.

Und genau da hatten die Beamten geschludert. Die erste Messung hatten sie auf 39 und die zweite auf 80 Metern gemacht.

Urteil des Richters:
Das Ergebnis der Messung ist ungültig, weil das Gerät nicht nach den Hersteller-Angaben eingemessen wurde. :jump :police :prost :bigtongue :langenase

Fazit:
Es lohnt sich IMMER erst mal Widerspruch einzulegen und das Messprotokoll anzufordern. Ein Laser ist nur so genau, wie die Person die ihn bedient.
Groetjes,
Gerrit
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