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DEKRA darf Felgen nicht eingetragen?
#1
Tag zusammen,

heute bekam ich nen Anruf von meinem Wink: Ich darf meinen Wagen endlich wieder abholen. Felgen wurden allerdings nicht eingetragen weil die DEKRA das nicht dürfte?!? Muss ich leider selber zum TÜV (und nicht zur DEKRA) fahren.

Kommt mir trotzdem ein wenig komisch vor [...]
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#2
Neue Eintragungen darf nur der Tüv durchführen ... da haben die schon recht
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#3
Nicht ganz richtig, grundsätzlich KANN jeder alles eintragen, was mit Teilegutachten ist. Einzelabnahmen darf nur der TÜV machen!!!
Gruß Stefan
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#4
Im Detail nicht ganz richtig. Ich nehme an dass es hier um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO geht (d.h. Fälle in denen das Teilegutachten nicht mehr greift). Die dürfen in den alten Bundesländern nur vom TÜV und in den neuen Bundesländern nur von der Dekra gemacht werden. Wink
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Die meisten Dinge, die uns Vergnügen bereiten, sind unvernünftig. - Charles Montesquieu
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#5
Um es noch etwas zu vertiefen.

Eintragungen mit Teilegutachten §19/3 dürfen Tüv, Dekra, GTÜ, KÜS usw. machen
Kombinationen von Teileguten, die sich jedoch ausschließen oder wo Vergleichgutachten genutzt werden das das eigene Fahrzeug nicht im Teilegutachten steht sind
Eintragungen nach §19/2 und die darf der Tüv in den alten und die Dekra in den neuen Bundesländer machen.
Das gleiche gillt dann auch wie vorher beschrieben für Vollabnahmen und Einzeilabnahmen nach §21
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#6
Ich wollte noch einen drauflegen, aber es ist alles gesagt worden!!! 8-)
Gruß Stefan
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#7
Ah ok. Bin ich wieder ein wenig schlauer. Danke!
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