Anspruch auf Ersatzwagen? - Druckversion +- ROCCO3.de (https://www.rocco3.de/forum) +-- Forum: Allgemeines (https://www.rocco3.de/forum/forumdisplay.php?fid=10) +--- Forum: TÜV, Versicherungen, Behörden & Ämter (https://www.rocco3.de/forum/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Anspruch auf Ersatzwagen? (/showthread.php?tid=1867) Seiten:
1
2
|
Anspruch auf Ersatzwagen? - Roccolino - 19.01.2010 Hallo zusammen, aus aktuellem Anlass (mein Rocco hat heute morgen gemeint, er müsse "rumspacken" udn steht jetzt in der Werkstatt - in der Schweiz, ich wohnhaft in Deutschland): Habe ich einen Anspruch auf einen Ersatzwagen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das eine Kulanzentscheidung des Händlers ist?! Stimmt das? Danke schonmal für eure Antworten! Unruhige Grüsse Stefanie - Barbarossa - 19.01.2010 Vieleicht hilft Dir dieser Beitrag hier weiter: http://www.im-auto.de/forum/t-889.html Ich gehe davon aus, Du bist gerade in der Schweiz bei der Werkstatt und hast schon versucht einen Ersatzwagen zu bekommen? - Roccolino - 19.01.2010 Hilfreich, auf jeden Fall, allerdings nicht das, was ich hören wollte ;( Ich hab nämlich den Fehler gemacht und bin die 5km zur nächsten Werkstatt gefahren Bin jetzt erstmal auf Arbeit (knapper Kilometer von der Werkstatt entfernt) und nein, hab es ncoh nicht versucht, da man mir ja erstmal gesagt hat, vielleicht bekommen sies bis heute abend hin ... aber daran glaub ich jetzt auch nicht mehr Werd nachher anrufen und gleich fragen. Vielen Dank für den Link!! - i-roc - 19.01.2010 .....öhm...was ist denn mit der mobilitätsgarantie??? steht die dafür nicht ein? - Roccolino - 19.01.2010 so wie es in dem Bericht, der verlinkt wurde, wohl nicht, weil ich eben nicht liegen geblieben bin, wie auch der Autor des Berichtes... Sollte ich heute eine andere Erfahrung machen, gebe ich natürlich bescheid. - Roccolino - 19.01.2010 Also - einen Ersatzwagen bekomm ich - für 50CHF (ca 35€) am Tag. Ist OK, finde ich. - rocco3 - 19.01.2010 Manchmal kann man auch eine "Probefahrt" machen, wenn das eigene Auto in der Werkstatt steht. (Hatte ich schon praktiziert, allerdings nicht bei VW) - NetJunckie - 20.01.2010 "Nach der VW- Philosophie konnte ich jedoch keinen Leihwagen bekommen, da ich selbst zur Werkstatt gefahren bin, also ein sogenannter „weicher Liegenbleiber“ nach VW Begriff." ich wurde von meinem verkäuder expliziet darauf hingewiesen, das sobald irgendetwas is ich den wagen stoppen und VW anrufen solle. falls ich zur werkstatt fahre könne dies zu problemen führen... - forcen - 20.01.2010 NetJunckie,index.php?page=Thread&postID=26366#post26366' schrieb:ich wurde von meinem verkäuder expliziet darauf hingewiesen, das sobald irgendetwas is ich den wagen stoppen und VW anrufen solle. falls ich zur werkstatt fahre könne dies zu problemen führen...So wurde es mir von meinem Verkaeufer auch dargestellt, er meinte dann noch, fuer einen Leihwagen muss das FZ liegenbleiben und sollte dem Kundendienst ... what ever... auch deutlich vermitteln, dass man den Wagen selber nicht mehr startet. 50-100m Entfernung zur Werkstatt wuerden reichen und schon gibt es ein Leihautochen - Roccolino - 20.01.2010 Na super... Wurde mir nicht gesagt - und wie es aussieht brauch ich jetzt 10 Tage einen Ersatzwagen... ;( ;( ;( |