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Normale Version: Anspruch auf Ersatzwagen?
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Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass (mein Rocco hat heute morgen gemeint, er müsse "rumspacken" udn steht jetzt in der Werkstatt - in der Schweiz, ich wohnhaft in Deutschland):

Habe ich einen Anspruch auf einen Ersatzwagen? Ich meine mal gelesen zu haben, dass das eine Kulanzentscheidung des Händlers ist?! Stimmt das?

Danke schonmal für eure Antworten!

Unruhige Grüsse

Stefanie
Vieleicht hilft Dir dieser Beitrag hier weiter: http://www.im-auto.de/forum/t-889.html

Ich gehe davon aus, Du bist gerade in der Schweiz bei der Werkstatt und hast schon versucht einen Ersatzwagen zu bekommen?
Hilfreich, auf jeden Fall, allerdings nicht das, was ich hören wollte ;(

Ich hab nämlich den Fehler gemacht und bin die 5km zur nächsten Werkstatt gefahren Sad

Bin jetzt erstmal auf Arbeit (knapper Kilometer von der Werkstatt entfernt) und nein, hab es ncoh nicht versucht, da man mir ja erstmal gesagt hat, vielleicht bekommen sies bis heute abend hin ... aber daran glaub ich jetzt auch nicht mehr Sad Werd nachher anrufen und gleich fragen.

Vielen Dank für den Link!!
.....öhm...was ist denn mit der mobilitätsgarantie??? steht die dafür nicht ein?
so wie es in dem Bericht, der verlinkt wurde, wohl nicht, weil ich eben nicht liegen geblieben bin, wie auch der Autor des Berichtes... Sad
Sollte ich heute eine andere Erfahrung machen, gebe ich natürlich bescheid.
Also - einen Ersatzwagen bekomm ich - für 50CHF (ca 35€) am Tag. Ist OK, finde ich.
Manchmal kann man auch eine "Probefahrt" machen, wenn das eigene Auto in der Werkstatt steht.
(Hatte ich schon praktiziert, allerdings nicht bei VW)
"Nach der VW- Philosophie konnte ich jedoch keinen Leihwagen bekommen, da ich selbst zur Werkstatt gefahren bin, also ein sogenannter „weicher Liegenbleiber“ nach VW Begriff."

ich wurde von meinem verkäuder expliziet darauf hingewiesen, das sobald irgendetwas is ich den wagen stoppen und VW anrufen solle. falls ich zur werkstatt fahre könne dies zu problemen führen...
NetJunckie,index.php?page=Thread&postID=26366#post26366' schrieb:ich wurde von meinem verkäuder expliziet darauf hingewiesen, das sobald irgendetwas is ich den wagen stoppen und VW anrufen solle. falls ich zur werkstatt fahre könne dies zu problemen führen...
So wurde es mir von meinem Verkaeufer auch dargestellt, er meinte dann noch, fuer einen Leihwagen muss das FZ liegenbleiben und sollte dem Kundendienst ... what ever... auch deutlich vermitteln, dass man den Wagen selber nicht mehr startet.

50-100m Entfernung zur Werkstatt wuerden reichen Wink und schon gibt es ein Leihautochen
Na super...Sad Wurde mir nicht gesagt - und wie es aussieht brauch ich jetzt 10 Tage einen Ersatzwagen... ;( ;( ;(
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